Im 11. und 12. Jh. waren ca. 90 % der Bevölkerung Eigenleute eines Grundherrn. Das heißt, dass sie unfrei und dem Willen ihres Grundherrn mehr oder weniger ausgeliefert waren. Für ihre Arbeit erhielten sie meist nur die notwendigsten Kleider und Nahrungsmittel. Da sie am Ertrag nicht beteiligt waren, hatten sie jedoch auch kein Interesse, größere Erträge zu erwirtschaften. Um die Erträge der Feldarbeit zu maximieren, ging man deshalb dazu über, den Leuten eigene Flächen zur Bewirtschaftung zu übergeben. Auch wenn der Grundherr der Eigentümer dieser Flächen blieb, führte dies zu einer recht einheitlichen Schicht der Bevölkerung: Dem Bauernstand.
Die Einteilung der großen Besitzungen in kleine, miteinander vergleichbare Hofstellen führte allerdings dazu, dass ein durchschnittlicher Vollerwerbsbauer zwischen 30 und 50 einzelne Feldstreifen zu bestellen hatte. Dadurch, dass es auch nur wenige Zufahrten gab, mussten alle Bauern streng aufeinander abgestimmt wirtschaften.
Im 19. Jh. wurden mehrere Versuche unternommen, diese unwirtschaftliche Streifenwirtschaft durch Flurbereinigungsverfahren zu beseitigen. In Fridolfing präsentierten die Bauern jedoch durch Grundstückszusammenlegungen und Regelungen zu Fahrtrechten eine zufriedenstellende Lösung, weswegen keine Flurbereinigung „von oben“ her durchgeführt wurde.
In den 70er Jahren wurde das Thema bayernweit nochmal aufgegriffen. Da sich der damalige Fridolfinger Bürgermeister der Bedeutung für die Verbesserung der gesamten Infrastruktur in der Gemeinde bewusst war, drängte er auf eine Abstimmung. Auch wenn die Landwirte zunächst überhaupt nicht begeistert von der Idee waren, stimmte die Mehrheit dann doch für die Durchführung.
Die Aufgabe war jedoch äußerst umfangreich: Am Bereinigungsverfahren waren über 500 Grundstückseigentümer beteiligt. Der Grundbesitz war auch 1963 noch sehr zersplittert. Viele Grundstücke hatten keinen Wegeanschluss und auch das gesamte Verkehrsnetz genügte nicht mehr den Anforderungen, welche sich aus dem wirtschaftlichen Aufschwung ergaben. Hinzu kam die Schwierigkeit, dass viele der früher getroffenen Tauschhändel bezüglich Besitz- und Wegerechts oftmals nicht im Grundbuch eingetragen waren.
Bis zum Abschluss des Verfahrens 1981 hatte man es geschafft, die Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft erheblich zu verbessern, wobei zugleich großer Wert auf die Erhaltung des ursprünglichen Landschaftsbildes gelegt wurde. Auch konnten ein leistungsfähiges Straßennetz aufgebaut und gemeindliche Vorhaben, wie die Anlage des Fridolfinger Badesees oder die Ausweisung von Bauland für Wohnsiedlungen und Gewerbebetriebe, umgesetzt werden.
Die Skulptur vor dir soll an diese Zeit und die damit verbundenen umfangreichen Aufgaben erinnern.